Seit vielen Jahren biete ich einen Rhetoriknewsletter an. Hier gehts zum Archiv.
Nun bin ich bemüht, diesen immer besser für meine Leser aufzubauen. So gibt es nicht einfach nur Terminhinweise, das wäre mir zu billig. Viel mehr biete ich zweimal im Monat wertvolles Wissen aus der Rhetorik an.
Rhetoriktipps frei Haus
Nun habe ich hier gelesen, dass wir als Anbieter so wenig wie möglich Daten sammeln sollen. Dem stimme ich zu. Small-Data halt versus Big-Dater.
Da dies jedoch ein fachlicher Newsletter ist, empfinde ich selbst es als unpassen meine Leser nur mit dem Vornamen anzusprechen. Ich selbst mag auch keine Newsletter, die mich nur mit Judith ansprechen und mit dann noch Duzen – zu mindest nicht, wenn es um Fachwissen geht. Privat empfange ich aber auch keine Newsletter.
Daher stelle ich mit diesem Beitrag die Frage an meine Leser „Wie wollen Sie gerne angesprochen werden?“
Nehmen Sie bitte an dieser Umfrage teil und verteilen Sie diese auch in Ihren sozialen Netzwerden.
[poll id=“16″]
Nach ca. 4 Wochen werde ich über die Ergebnisse berichten und wer weiss, ich vielleicht so gar die Ansprache in meinem Newsletter verändern. Vielleicht auch nicht.
Überzeugen Sie mich doch mit Ihren Kommentaren, ob ich mein Verhalten – voller Name und Sie beibehalten soll oder ob eine anderen Variante zeitgemäßer ist.
Ich freue mich auf Ihren Beitrag und wer sich für Rhetorik interessiert, finden meinen Newsletter hier: Klick
Erfahrungsgemäß spreche ich mit einem DU eher das Unbewusste an. Insofern kommt es darauf an, was ich mit meiner Botschaft möchte …
Liebe Judith,
Gute Frage! Da die rechtlichen Voraussetzungen die Abfrage des Namens eher bedenklich machen, verzichte ich schlicht darauf und finde es einfach schade. Denn mit Namen ist es ja doch so einiges persönlicher. Doch die Juristerei hat es offenbar lieber unpersönlich…grummel.
Nun denn. Ich habe sowohl Newsletter, die mich duzen (SuWestCom, hier wird auch der Vorname abgefragt und verwendet) als auch siezen. Ich kann mit beidem leben – wenn der Inhalt stimmt. Ich wünsche mir bei einem Newsletter allerdings eher das SIE, als ein zu vertrauliches Du. Ich wünsche mir echte Impulse statt anbiederndem Getue.
Ich kann auf den Namen verzichten – und hätte das Ganze dann gerne mit einem „Sie“ kombiniert. Doch ich überlege aus Spaß sogar, den Newsletter mal „zweisprachig“ – also einmal als Du- und einmal als Sie-Version anzubieten. Und der Leser kann wählen….dann kann man sicher auch mit gutem Gefühl den Namen abfragen….kicher.
Liebe Grüße
Bettina
Liebe Bettina,
rechtlich bedenklich? Inwiefern?
Ja der eigene Namen, das hören und lesen wir nun einmal sehr gern. Dabei geht es mir bei vielen Dingen jedoch gegen den Strich, dass ich einfach so mit Du und nur meinem Vornamen angesprochen werde. Das impliziert eine Vertrautheit, die es oft gar nicht gibt zwischen Newsletter-Schreiber und mir als Leserin.
Ich sehe den Newsletter eher als herzlichen Gruß an Menschen, die sich stark für mein Fachthema interessieren. Ja einige kenne ich dabei aus meinen Seminaren, Vorlesungen oder Netzwerktreffen und gerade darum ist es mir so wichtig eine angemessene Ansprache zu finden.
Das Sie ist für mich dafür der kleinste gemeinsame Nenner und ich wünsche mir einfach die Möglichkeit sie mit Ihrem vollen Namen anzusprechen.
Am Mittwoch folgt übrigens mein nächster Newsletter….für die, die den Namen angaben mit Vor- und Nachnamen + Sie.
Liebe Judith,
mein Web-Profi hat mir bei der Gestaltung meines Newsletter-Anmelde-Links auf der Website gesagt, dass aus rechtlicher Sicht für das Abonnement eines newsletters nur die essentiell „notwendigen“ Daten abgefragt werden dürfen. Und das ist nach seiner Kenntnis für einen Newsletter ausschließlich die email-Adresse.
Ich persönlich finde es okay, wenn ich bei einem Abonnement die eMail als Pflichtfeld definiert sehe und die anderen Daten wie Name und Vorname als optionale Kann-Felder vorfinde. Dann kann ich als Abonnent entscheiden, was ich angeben will. Doch angeblich ist genau das schon rechtlich „dünnes Eis im Frühjahr“.
Insofern ist das mit dem SIE wohl auch weiterhin das Mittel der Wahl – denn das geht auch gut ohne Namen. Doch ich wünsche mir, dass die deutschen Juristen da mals ins Nachdenken kommen und neue Regeln definieren. Denn wer von mir eine Gratis-Leistung haben möchte, der dürfte doch kein Problem haben, dafür wenigstens seinen Namen preiszugeben, oder?
Herzliche Grüße von Du zu Du
Bettina
Ja sehe ich ähnlich.
Außerdem bleiben die Daten ja bei mir und werden weder weitergereicht noch anderweitig als dem Newsletter genutzt.
Ach Mensch, wir machen uns das Leben mal wieder schwer…..Es geht doch um einen Nutzen für beide Seiten.